Ab 1524 gab es eine Verordnung über Brauen und Bierschank in Auma.
Das Braurecht war nicht an Personen gebunden, sondern an Gebäude und Grundstücke.
Die wohlhabenderen Hausbesitzer durften drei mal im Jahr Brauen.
Die Brauzeit dauerte von Michaelis (29. September) bis Walpurgis (25. Februar).
Auch Bier ausschenken war erlaubt, ein äußeres Zeichen dafür war eine Stange mit einem Kranz aus Tannengrün am Haus.
Zu dieser Zeit gab es neben den Gasthäusern noch 93 Wohnhäuser mit dem ausdrücklichen Vermerk "Brauberechtigt".
In der Stadt existierte eine "Aumaer Brau Commun".